DROGEN UND RECHT
Die Gesetzgebung in Bezug auf Drogen unterliegt immer wieder grundlegenden
Veränderungen und ist oftmals voller Widersprüche. Historisch
betrachtet waren beispielsweise Tabak und Kaffee zeitweise verboten. Dagegen
ist der Gebrauch von einigen Substanzen, die in Deutschland illegalisiert
sind, in anderen Kulturen legitim und weit verbreitet.
Die Gründe für das Verbot bestimmter Substanzen sind vielfältigt.
Oftmals basiert die Argumentation auf einer vermeintlichen oder tatsächlichen
gesundheitsgefährdenden Wirkung bestimmter Substanzen, teilweise
sind es jedoch im Hintergrund kulturelle, ökonomische und politische
Faktoren, die zu einer Verfolgung von Konsumenten führen. Es zeigt
sich aber auch immer wieder, dass einzelne Verbote in Geschichte und Gegenwart
vor allem in irrationalen Ängsten und Falschinformationen wurzeln.
Juristisch regelt in Deutschland das Betäubungsmittelgesetz (BtmG)
den Umgang mit Drogen. Wesentlich ist dabei, dass der Anbau, Besitz, Handel
und Verkehr mit illegalen Substanzen strafbar ist. Das Strafmaß
richtet sich unter anderem an der Menge und der Frage aus, ob andere Personen
gefährdet wurden. Eine wesentliche Rolle spielt auch der Aspekt,
ob die Droge nur dem Eigenbedarf diente oder mit ihr gehandelt wurde.
In Bezug auf Cannabis kann es bei einer "geringen Menge" zu
einer Einstellung des Verfahrens kommen. Was genau eine "geringe
Menge" ist, wird in den Bundesländern unterschiedlich definiert.
Fahren unter Drogeneinfluss ist strafbar. Dabei gilt bei allen Substanzen
real die Null-Grenze. Eine Ausnahme bildet der Alkohol mit der 0,5 Promille-Grenze.
Ausführliche Infos zu rechtlichen
Aspekten finden sich bei den DrugScouts.
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